Nach einer Änderung des türk. HGB gilt
1.Aktiengesellschaften mit einem Stammkapital von weniger als 250.000 TL müssen ihr Kapital bis zum 31.12.2026 auf mindestens 250.000 TL erhöhen; GmbH’s mit weniger als 50.000 TL müssen ihr Kapital bis zum 31.12.2026 auf mindestens 50.000 TL erhöhen. Andernfalls gelten sie als aufgelöst. Aktiengesellschaften mit einem Stammkapital von mindestens 250.000 TL, welche am System des eingetragenen […]