1.Aktiengesellschaften mit einem Stammkapital von weniger als 250.000 TL müssen ihr Kapital bis zum 31.12.2026 auf mindestens 250.000 TL erhöhen; GmbH’s mit weniger als 50.000 TL müssen ihr Kapital bis zum 31.12.2026 auf mindestens 50.000 TL erhöhen. Andernfalls gelten sie als aufgelöst.