Der Kanzlei Rumpf Rechtsanwälte ist es gemeinsam mit uns gelungen, für eine Maschine im Wert von mehr als 250.000 Euro bei einem Istanbuler Notar einen Eigentumsvorbehalt einzutragen. Diese bei registerpflichtigen Geräten (Kfz, Baumaschinen u.a.) häufige Sicherungsform ist in allen anderen Wirtschaftsbereichen unüblich. Daher war zur Erreichung des Ziels der mehrfache Wechsel des Notars und harte Arbeit an Texten und Dokumenten erforderlich. Der Sicherungseffekt ist, vor allem in der Insolvenz des Käufers, hoch. Wie in Deutschland ist der Verkäufer aber nicht davor gefeit, dass der unredliche Käufer das gute Stück an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft. In der Insolvenz dagegen wird der Mandant/Kunde auf Zahlung des vollen Kaufpreises bestehen oder die Maschine wieder herausholen können.